Identitätsbereich

Betreuungsanregung



Allgemeiner Hinweis

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sollte in der Regel beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, insbesondere dann,
- wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Betreuungsanregung hat oder
- wenn die Person mit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nicht einverstanden ist.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Wohnort der betroffenen Person.

Datenschutzerklärung

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Eine konventionelle Bearbeitung Ihres Anliegens z. B. schriftlich oder durch Vorsprache bei der zuständigen Stelle ist selbstverständlich möglich.

Wir sichern zu, dass Ihre Daten nur von der Verwaltung der StädteRegion Aachen und ausschließlich an für die Bearbeitung zuständige Beschäftigte sowie an die Betreuungsabteilung beim zuständigen Amtsgerichtweitergegeben werden.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.