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Einbau von Recycling-Baustoffen (Erlaubnis)

Die Verwertung von Recycling-Baustoffen kann nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Grundwassers haben, da diese Materialien Stoffe enthalten, die in das Gewässer eingetragen werden können. Auf Grund dieser möglichen negativen Einwirkungen auf ein Gewässer ist daher gemäß der §§ 8, 9 Abs. 2, Nr. 2  und 10 WHG des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 bei derartigen Verwertungsmaßnahmen von Recycling-Baustoffen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

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Gut zu wissen


Gebühren

Diese Verwertungsmaßnahmen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Verwendung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau werden nach dem Wert der Gewässerbenutzung berechnet. Maßgebend für die Gebührenhöhe ist die in Anspruch genommene Einbaufläche:

  • Bis 10.000 m² 0,08 €/m²
  • Von 10.000 m² bis 100.000 m² 0,04 €/m²
Für Einbauflächen bis 2.500 m² ist eine Mindestgebühr von 200,00 € zu entrichten.


Benötigte Unterlagen

Der Antrag ist in Papierform in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung bei der Fachberhörde vorzulegen.



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Kontakt

Bodenschutz und Altlasten
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Ansprechpartner/in

Einbau von Recycling-Baustoffen (Erlaubnis)

Die Verwertung von Recycling-Baustoffen kann nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Grundwassers haben, da diese Materialien Stoffe enthalten, die in das Gewässer eingetragen werden können. Auf Grund dieser möglichen negativen Einwirkungen auf ein Gewässer ist daher gemäß der §§ 8, 9 Abs. 2, Nr. 2  und 10 WHG des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 bei derartigen Verwertungsmaßnahmen von Recycling-Baustoffen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Der Antrag ist in Papierform in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung bei der Fachberhörde vorzulegen.

Diese Verwertungsmaßnahmen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Verwendung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau werden nach dem Wert der Gewässerbenutzung berechnet. Maßgebend für die Gebührenhöhe ist die in Anspruch genommene Einbaufläche:

  • Bis 10.000 m² 0,08 €/m²
  • Von 10.000 m² bis 100.000 m² 0,04 €/m²
Für Einbauflächen bis 2.500 m² ist eine Mindestgebühr von 200,00 € zu entrichten.
RCL, RCL I, RCL II, Bauschutt, Schlacke, Asche, Wasserrechtliche Erlaubnis https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11019/show
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Herr

Rainer

Völz

F 253

+49 241 5198-7043
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