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Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsverboten gemäß § 46 StVO

Voraussetzung:
Lieferverkehr, Entsorgungs- bzw. Recyclingfirmen, die zur Ausführung ihrer Aufträge entgegen der bestehenden Verbote und Beschränkungen (z. B. Tonnagebegrenzungen) öffentlichen Verkehrsgrund in Anspruch nehmen müssen.

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Folgende Unterlagen sind beizufügen:

Einreichen des Formulars "Ausnahme Hindernisse im Straßenraum" mit einer Begründung, warum Ausnahmegenehmigung benötigt wird.



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Straßenbau und Verkehrslenkung
Zollernstraße 16
52070 Aachen
Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsverboten gemäß § 46 StVO

Voraussetzung:
Lieferverkehr, Entsorgungs- bzw. Recyclingfirmen, die zur Ausführung ihrer Aufträge entgegen der bestehenden Verbote und Beschränkungen (z. B. Tonnagebegrenzungen) öffentlichen Verkehrsgrund in Anspruch nehmen müssen.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

Einreichen des Formulars "Ausnahme Hindernisse im Straßenraum" mit einer Begründung, warum Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

Lieferverkehr, Entsorgungs- bzw. Recyclingsunternehmen https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10937/show
Straßenbau und Verkehrslenkung
Zollernstraße 16 52070 Aachen

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Kessel

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+49 241 5198-3706
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de

Frau

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