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Baulastauskunft

Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.

In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:

  • Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
  • Sie ein Grundstück erwerben möchten,
  • ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.

Einen Antragsvordruck finden Sie unter "Downloads".

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.

Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 2.5.6).



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Kontakt

Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in

Baulastauskunft

Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.

In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:

  • Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
  • Sie ein Grundstück erwerben möchten,
  • ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.

Einen Antragsvordruck finden Sie unter "Downloads".

Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.

Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 2.5.6).

Baulastverzeichnis, Baulast, Baulasten https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10955/show
Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Frau

Petra

Koss

A 1014

+49 241 5198-6302
petra.koss@staedteregion-aachen.de