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Werbeanlagen

§ 10 Abs. 1 BauO NRW definiert den Begriff der so genannten Werbeanlagen. Danach sind Anlagen der Außenwerbung alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere
  • Schilder (auch wenn sie nur an Bäumen, Zäunen usw. befestigt sind),
  • Beschriftungen (unerheblich ob auf einer Wand oder als selbstständige Bemalung),
  • Lichtwerbungen,
  • Schaukästen,
  • sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Litfaßsäulen, Tafeln und Flächen.

Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung.

Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW genannt.

Weitere Informationen können Sie dem unter "Downloads" hinterlegten Merkblatt entnehmen.

 

Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau:

  • Gemarkung Konzen:       Herr Esklavon
  • Übrige Gemarkungen:    Frau Strauch

Roetgen:                                      Frau Heinrichs

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf:                                                       Frau Heinrichs
  • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid:      Herr Paustenbach
  • Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch:                  Frau Sistenich

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlagen ist nach den Tarifstellen 2.4.1.6 und 2.4.2.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) gebührenpflichtig.


Benötigte Unterlagen

Antragsvordruck (neu seit 21.01.2022):

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.



Onlinedienstleistungen


Werbeanlagen
§ 10 Abs. 1 BauO NRW definiert den Begriff der so genannten Werbeanlagen. Danach sind Anlagen der Außenwerbung alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere
  • Schilder (auch wenn sie nur an Bäumen, Zäunen usw. befestigt sind),
  • Beschriftungen (unerheblich ob auf einer Wand oder als selbstständige Bemalung),
  • Lichtwerbungen,
  • Schaukästen,
  • sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Litfaßsäulen, Tafeln und Flächen.

Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung.

Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW genannt.

Weitere Informationen können Sie dem unter "Downloads" hinterlegten Merkblatt entnehmen.

 

Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau:

  • Gemarkung Konzen:       Herr Esklavon
  • Übrige Gemarkungen:    Frau Strauch

Roetgen:                                      Frau Heinrichs

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf:                                                       Frau Heinrichs
  • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid:      Herr Paustenbach
  • Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch:                  Frau Sistenich

Antragsvordruck (neu seit 21.01.2022):

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

Die Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlagen ist nach den Tarifstellen 2.4.1.6 und 2.4.2.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) gebührenpflichtig.

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Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Herr

Oliver

Esklavon

+49 241 5198-6336
oliver.esklavon@staedteregion-aachen.de

Frau

Hiltrud

Heinrichs

A 1007

+49 241 5198-6332
hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

Herr

Reiner

Paustenbach

A 1005

+49 241 5198-6338
reiner.paustenbach@staedteregion-aachen.de

Frau

Nina

Sistenich

A 1006

+49 241 5198-6339
nina.sistenich@staedteregion-aachen.de

Frau

Claudia

Strauch

A 1005

+49 241 5198-6337
claudia.strauch@staedteregion-aachen.de