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Änderung der Fahrzeugpapiere

 

Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen?

Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.

Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.

Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.

Gut zu wissen


Gebühren

13,80 € bis 23,60 € (je Fahrzeug)

Zahlungsweisen

  • giropay (nur online)
  • Paypal (nur online)
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung

Benötigte Unterlagen

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Adressänderung

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein



Änderung der Fahrzeugpapiere bei
Namensänderung

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief



Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
  • Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
  • ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen. 




Weiterführende Informationen

Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens: 

Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.

Weitere Dienstleistungen zum Thema

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in

Änderung der Fahrzeugpapiere

 

Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen?

Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen.

Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben.

Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Adressänderung

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein



Änderung der Fahrzeugpapiere bei
Namensänderung

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief



Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
  • Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
  • ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol

Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens: 

Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.

13,80 € bis 23,60 € (je Fahrzeug)

Adressänderung, Namenänderung, Umzug https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11382/show
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon +49 241 5198-6500
Fax +49 241 5198-80651

Frau

Alt

+49 241 5198-6500
karina.alt@staedteregion-aachen.de