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Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges

Hinweis:
Die ausländischen Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder werden eingezogen.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
  • vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kennzeichenschilder (Ausnahme Belgien)
  • gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier
  • Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
  • Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
  • gegebenenfalls gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht), wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen HU-Fristen)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges

Hinweis:
Die ausländischen Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder werden eingezogen.

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
  • vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kennzeichenschilder (Ausnahme Belgien)
  • gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier
  • Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
  • Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
  • gegebenenfalls gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht), wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen HU-Fristen)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
Zulassung Fahrzeuge Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11386/show
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon +49 241 5198-6500
Fax +49 241 5198-80651