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Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnis

Erteilung einer Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

Der Unterrichtsraum muss den Anforderungen nach Anlage 2 DV-FahrlG entsprechen.


Rechtsgrundlagen:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
§§ 10, 11, 12, 13, 14 FahrlG
§§ 3, 4, 5, 6, 7 DV-FahrlG
Anlage 2 DV-FahrlG

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Fahrschulerlaubnis: 105,30 € natürliche Personen
Fahrschulerlaubnis: 156,30 € juristische Personen
Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €


Benötigte Unterlagen

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
  • Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Führerscheines / Fahrlehrerscheines oder Führerschein / Fahrlehrerschein,
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
  • Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,


Ist der Bewerber eine juristische Person, muss der zukünftige verantwortliche Leiter vorgenannte Voraussetzungen erfüllen und eine Erklärung abgeben, welche beruflichen Verpflichtungen er sonst noch zu erfüllen hat. Zudem ist ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.

Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,


Anzahl der Zweigstellen: maximal zehn



Onlinedienstleistungen


Kontakt

MFT / FAP
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnis

Erteilung einer Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

Der Unterrichtsraum muss den Anforderungen nach Anlage 2 DV-FahrlG entsprechen.


Rechtsgrundlagen:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
§§ 10, 11, 12, 13, 14 FahrlG
§§ 3, 4, 5, 6, 7 DV-FahrlG
Anlage 2 DV-FahrlG

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
  • Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Führerscheines / Fahrlehrerscheines oder Führerschein / Fahrlehrerschein,
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
  • Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,


Ist der Bewerber eine juristische Person, muss der zukünftige verantwortliche Leiter vorgenannte Voraussetzungen erfüllen und eine Erklärung abgeben, welche beruflichen Verpflichtungen er sonst noch zu erfüllen hat. Zudem ist ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.

Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,


Anzahl der Zweigstellen: maximal zehn

Fahrschulerlaubnis: 105,30 € natürliche Personen
Fahrschulerlaubnis: 156,30 € juristische Personen
Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €

Fahrschule, Fahrschulzweigstelle https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11406/show
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Telefon +49 241 5198-6500