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Führerschein (International)

Beantragung eines Internationalen Führerscheins

In Ländern außerhalb der EU/EWR wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag einen für 3 Jahre gültigen internationalen Führerschein, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig.

Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.

Falls Sie noch einen Führerschein des alten Formats (grau oder rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch die Informationen zum "Umtausch von Führerscheinen".

Falls Sie schon einen Kartenführerschein besitzen, nutzen Sie gerne unser Online-Antragsangebot, oder die Antragstellung auf dem Postweg.

Gut zu wissen


Gebühren

16,00 €


Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
  • gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein




Kontakt

Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de
Führerschein (International)

Beantragung eines Internationalen Führerscheins

In Ländern außerhalb der EU/EWR wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag einen für 3 Jahre gültigen internationalen Führerschein, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig.

Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.

Falls Sie noch einen Führerschein des alten Formats (grau oder rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch die Informationen zum "Umtausch von Führerscheinen".

Falls Sie schon einen Kartenführerschein besitzen, nutzen Sie gerne unser Online-Antragsangebot, oder die Antragstellung auf dem Postweg.

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
  • gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein

16,00 €

Internationaler Führerschein, Führerschein außerhalb der EU, Übersetzung EU Führerschein, Inter https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11409/show
Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon +49 241 5198-6500
Fax +49 241 5198-80657