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Grundstücksvereinigung (Flurstücksverschmelzung)

Sie möchten als Grundstückseigentümer mehrere selbständige, aber zusammenliegende Grundstücke zu einem neuen Grundstück zusammenfassen lassen?
Fragen zum allgemeinen Verfahren können Sie über das Kontaktformular (abrufbar nach Anmeldung) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren.

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

Durch die Vereinigung von Grundstücken werden sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster Änderungen bewirkt:
1. Im Grundbuch
Mehrere bisher selbstständige Grundstücke werden rechtlich zusammengefasst, das bedeutet, sie werden im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht. Die zuvor getrennten Grundstücke verlieren dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Eintragung von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches, können nach der Vereinigung nur noch an dem vereinigtem Grundstück vorgenommen werden.

2. Im Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die durch Vereinigung wegfallenden Grenzen in der Karte nicht mehr dargestellt und die vereinigten Flurstücke mit einer neuen Flurstücks Nummer bezeichnet.

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kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:

  • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
    (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer(n) der Fur(en), Flurstücksnummern) und/ oder
  • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
    (Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Nummer Grundbuchblatt, laufende Nummer(n) Bestandsverzeichnis)



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Grundstücksvereinigung (Flurstücksverschmelzung)

Sie möchten als Grundstückseigentümer mehrere selbständige, aber zusammenliegende Grundstücke zu einem neuen Grundstück zusammenfassen lassen?
Fragen zum allgemeinen Verfahren können Sie über das Kontaktformular (abrufbar nach Anmeldung) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren.

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

Durch die Vereinigung von Grundstücken werden sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster Änderungen bewirkt:
1. Im Grundbuch
Mehrere bisher selbstständige Grundstücke werden rechtlich zusammengefasst, das bedeutet, sie werden im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht. Die zuvor getrennten Grundstücke verlieren dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Eintragung von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches, können nach der Vereinigung nur noch an dem vereinigtem Grundstück vorgenommen werden.

2. Im Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die durch Vereinigung wegfallenden Grenzen in der Karte nicht mehr dargestellt und die vereinigten Flurstücke mit einer neuen Flurstücks Nummer bezeichnet.

Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:

  • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
    (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer(n) der Fur(en), Flurstücksnummern) und/ oder
  • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
    (Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Nummer Grundbuchblatt, laufende Nummer(n) Bestandsverzeichnis)

kostenfrei

Grundstücksvereinigung, Flurstücksverschmelzung, KatasterDL https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11486/show
Aktualisierung Liegenschaftskataster
Zollernstraße 20 52070 Aachen

Herr

Marian

Klemm

Stv. Arbeitsgruppenleitung

F225

+49 241 5198-6248
marian.klemm@staedteregion-aachen.de

Frau

Judith

Eberhard

F 227

+49 241 5198-2104
judith.eberhard@staedteregion-aachen.de

Frau

Petra

Herten

F 233

+49 241 5198-2696
petra.herten@staedteregion-aachen.de

Herr

Frank

Huppertz

F 229

+49 241 5198-2581
frank.huppertz@staedteregion-aachen.de

Herr

Bernd

Isaac

F 229

+49 241 5198-6218
bernd.isaac@staedteregion-aachen.de

Herr

Andreas

Jansen

F 236

+49 241 5198-2202
a.jansen@staedteregion-aachen.de

Herr

Werner

Jansen

Arbeitsgruppenleitung

F 224

+49 241 5198-2551
werner.jansen@staedteregion-aachen.de

Frau

Melanie

Jindra

Teamleitung

F 226

+49 241 5198-6211
melanie.jindra@staedteregion-aachen.de

Herr

Jürgen

Jung

F 228

+49 241 5198-6288
juergen.jung@staedteregion-aachen.de

Herr

Ralf

Mertens

F 228

+49 241 5198-6239
ralf.mertens@staedteregion-aachen.de