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Amtliche Beglaubigungen

Eine amtliche Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen kann vorgenommen werden, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
  • Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, nicht eintreten
    Ausnahme: Wenn ihre Vorlage ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist eine persönliche Vorsprache und der Nachweis der anfordernden Stelle erforderlich.
  • Erbschaftsangelegenheiten, Testamente
  • fremdsprachige Urkunden
    Ausnahme: Mit der fremdsprachigen Urkunde wird eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers vorgelegt; Übersetzung und Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein.
  • private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen - diese sind bei einem Notar anzufordern)
  • Erbscheine - diese sind beim Nachlassgericht anzufordern.


Die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist nur möglich, wenn sie in Zusammenhang mit einem Text stehen und ein gültiger Personal- oder Reisepass vorgelegt wird.

Beglaubigungen von Vollmachten oder Vorsorgevollmachten im Rahmen der rechtlichen Vorsorge können ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsbehörde vorgenommen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.staedteregion-aachen.de/rechtliche-vorsorge.

Weitere Auskünfte zu Beglaubigungen erhalten Sie unter der Ruf-Nr. +49 241 5198-2321.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

  • Beglaubigungen von Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von Dienststellen der Städteregion Aachen ausgefertigt wurden (Eigenurkunden) sowie Fremdurkunden:
    je Seite 4,00 €
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
    je Unterschrift/Handzeichen 1,50 €


Benötigte Unterlagen

Urschrift einschl. Kopie/Abschrift; bei Unterschriften und Handzeichen: gültiger Personalausweis oder Reisepass



Onlinedienstleistungen


Amtliche Beglaubigungen

Eine amtliche Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen kann vorgenommen werden, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Nicht beglaubigt werden:

  • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
  • Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, nicht eintreten
    Ausnahme: Wenn ihre Vorlage ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist eine persönliche Vorsprache und der Nachweis der anfordernden Stelle erforderlich.
  • Erbschaftsangelegenheiten, Testamente
  • fremdsprachige Urkunden
    Ausnahme: Mit der fremdsprachigen Urkunde wird eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers vorgelegt; Übersetzung und Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein.
  • private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen - diese sind bei einem Notar anzufordern)
  • Erbscheine - diese sind beim Nachlassgericht anzufordern.


Die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist nur möglich, wenn sie in Zusammenhang mit einem Text stehen und ein gültiger Personal- oder Reisepass vorgelegt wird.

Beglaubigungen von Vollmachten oder Vorsorgevollmachten im Rahmen der rechtlichen Vorsorge können ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsbehörde vorgenommen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.staedteregion-aachen.de/rechtliche-vorsorge.

Weitere Auskünfte zu Beglaubigungen erhalten Sie unter der Ruf-Nr. +49 241 5198-2321.

Urschrift einschl. Kopie/Abschrift; bei Unterschriften und Handzeichen: gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigungen von Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von Dienststellen der Städteregion Aachen ausgefertigt wurden (Eigenurkunden) sowie Fremdurkunden:
    je Seite 4,00 €
  • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
    je Unterschrift/Handzeichen 1,50 €
Beglaubigungen, amtliche Beglaubigungen https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11628/show
Hausservice
Zollernstraße 10 52070 Aachen

Frau

Hildegard

Moock

+49 241 5198-2263
hildegard.moock@staedteregion-aachen.de

Frau

Elke

Effner

Foyer A

+49 241 5198-2122
elke.effner@staedteregion-aachen.de

Herr

Christian

Mertens

Foyer

+49 241 5198-2122
christian.mertens@staedteregion-aachen.de

Herr

Patrik

Spittank

Information

+49 241 5198-2122
patrik.spittank@staedteregion-aachen.de