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Medikamentenmitnahme in das Ausland (nach ''Schengener Abkommen'', z.B. Betäubungsmittel)

Mitnahme von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln im Reiseverkehr

Sie selber, Angehörige oder Ihr Kind müssen Arzneimittel ins Ausland mitnehmen, bei denen es sich um Betäubungsmittel handelt.

Für den reibungslosen Grenzübertritt muss zuvor durch das Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt werden, dass

  • die ausstellende Ärztin/der ausstellende Arzt dem Gesundheitsamt als Ärztin/Arzt bekannt ist,
  • die Mitnahme entsprechender Medikamente durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt für notwendig gehalten wird,
  • die mitgeführte Menge an Betäubungsmitteln dem Verbrauch der Betäubungsmittel während des Auslandaufenthalts genau entspricht und
  • der Verordnungszeitraum nicht mehr als 30 Tage beträgt.

Eine Prüfung und Beglaubigung kann unproblematisch erfolgen, wenn

  • die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden,
  • die Personalien (Name, Vorname(n), Geburtsdatum) mit den Angaben im Personalausweis/Ausweisdokument übereinstimmen und
  • für jedes Medikament eine eigene Bescheinigung vorgelegt wird.

 Die Beglaubigung ist kostenpflichtig (10 €).

Im Rahmen des Schengener Abkommens haben sich einige Staaten der Europäischen Union auf einheitliche Formulare geeinigt. Möchten Sie also Betäubungsmittel in eines der folgenden Länder mitnehmen: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn, muss Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt folgendes Formular ausfüllen:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Für alle anderen Länder finden Sie hier ein entsprechendes Formular unter:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_andere_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Die Prüfung und Beglaubigung der ausgefüllten Bescheinigung können Sie montags, mittwochs und freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:30 Uhr im Gesundheitsamt auf der 5. Etage (Amtsärztlicher Untersuchungsdienst) erhalten. Eine Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch telefonisch unter 0241-51985314 möglich.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um auch mögliche Rückfragen noch vor Reisebeginn abklären zu können, legen Sie uns bitte rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn) die notwendigen Unterlagen vor.

Das Gesundheitsamt übernimmt keine Gewähr dafür, dass auch mit einem richtig ausgefüllten Formular der Grenzübertritt reibungslos funktioniert, da die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder  sich jederzeit ändern können.  Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich die aktuellen Länderinformationen über das Auswärtige Amt einholen https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise, unter http://www.incb.org/incb/en/travellers/country-regulations.html informieren oder die Botschaft des Ziellandes direkt kontaktieren.

Allgemeine Informationen finden Sie auch unter:
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html



 


 

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Kontakt

Amtsärztlicher Untersuchungsdienst
Trierer Straße 1
52078 Aachen

Ansprechpartner/in

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Für den reibungslosen Grenzübertritt muss zuvor durch das Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt werden, dass

  • die ausstellende Ärztin/der ausstellende Arzt dem Gesundheitsamt als Ärztin/Arzt bekannt ist,
  • die Mitnahme entsprechender Medikamente durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt für notwendig gehalten wird,
  • die mitgeführte Menge an Betäubungsmitteln dem Verbrauch der Betäubungsmittel während des Auslandaufenthalts genau entspricht und
  • der Verordnungszeitraum nicht mehr als 30 Tage beträgt.

Eine Prüfung und Beglaubigung kann unproblematisch erfolgen, wenn

  • die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt werden,
  • die Personalien (Name, Vorname(n), Geburtsdatum) mit den Angaben im Personalausweis/Ausweisdokument übereinstimmen und
  • für jedes Medikament eine eigene Bescheinigung vorgelegt wird.

 Die Beglaubigung ist kostenpflichtig (10 €).

Im Rahmen des Schengener Abkommens haben sich einige Staaten der Europäischen Union auf einheitliche Formulare geeinigt. Möchten Sie also Betäubungsmittel in eines der folgenden Länder mitnehmen: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn, muss Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt folgendes Formular ausfüllen:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Für alle anderen Länder finden Sie hier ein entsprechendes Formular unter:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_andere_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Die Prüfung und Beglaubigung der ausgefüllten Bescheinigung können Sie montags, mittwochs und freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:30 Uhr im Gesundheitsamt auf der 5. Etage (Amtsärztlicher Untersuchungsdienst) erhalten. Eine Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch telefonisch unter 0241-51985314 möglich.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um auch mögliche Rückfragen noch vor Reisebeginn abklären zu können, legen Sie uns bitte rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn) die notwendigen Unterlagen vor.

Das Gesundheitsamt übernimmt keine Gewähr dafür, dass auch mit einem richtig ausgefüllten Formular der Grenzübertritt reibungslos funktioniert, da die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder  sich jederzeit ändern können.  Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich die aktuellen Länderinformationen über das Auswärtige Amt einholen https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise, unter http://www.incb.org/incb/en/travellers/country-regulations.html informieren oder die Botschaft des Ziellandes direkt kontaktieren.

Allgemeine Informationen finden Sie auch unter:
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html



 


 

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