CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Verlust von Kennzeichen

Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.


Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde


*zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)

 

 

Diebstahl von Kennzeichen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

Verlust von Kennzeichen

Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.


Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde


*zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)

 

 

Diebstahl von Kennzeichen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
Verlust Kennzeichen, Diebstahl Kennzeichen, Umkennzeichnung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11843/show
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon +49 241 5198-6500
Fax +49 241 5198-80651