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Grundstücksteilung (Zerlegung) - Durchführung Vermessung

Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie eine Teilungsvermessung veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.

Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Da Voraussetzungen und Bedingungen bei Teilungsvermessungen vielfältig sein können, nehmen wir bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

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Gut zu wissen


Gebühren

Erste Anfrage sowie Beratung kostenfrei.

Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Grundlagen  zur Ermittlung der Gebühren sind die Länge der untersuchten Grenzen des alten Flurstücks, die Anzahl und die Flächen der neu entstehenden Flurstücke und der  Bodenrichtwert.

Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!


Benötigte Unterlagen

Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, das geteilt werden soll:

  • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
    (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder
  • falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
  • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
    (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)



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Kontakt

Aktualisierung Liegenschaftskataster
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Grundstücksteilung (Zerlegung) - Durchführung Vermessung

Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie eine Teilungsvermessung veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.

Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Da Voraussetzungen und Bedingungen bei Teilungsvermessungen vielfältig sein können, nehmen wir bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

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    (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder
  • falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
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    (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)

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Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Grundlagen  zur Ermittlung der Gebühren sind die Länge der untersuchten Grenzen des alten Flurstücks, die Anzahl und die Flächen der neu entstehenden Flurstücke und der  Bodenrichtwert.

Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!

Teilung, Zerlegung, Flurstückszerlegung, Teilungsvermessung, KatasterDL https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11982/show
Aktualisierung Liegenschaftskataster
Zollernstraße 20 52070 Aachen

Herr

Andreas

Bruchhage

Arbeitsgruppenleitung

F 140

+49 241 5198-6285
andreas.bruchhage@staedteregion-aachen.de

Herr

Georg

Schölzel

F 141

+49 241 5198-6237
georg.schoelzel@staedteregion-aachen.de