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Beförderungserlaubnis

Der Transport, die Sammlung und das Handeln mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis (vormals Transportgenehmigung). Der Transport, die Sammlung und das Handeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde. Näheres hierzu regelt die "Verordnung zur Beförderungserlaubnis“ (Beförderungserlaubnisverordnung – BefErlV).

Gut zu wissen


Gebühren

Die Beförderungserlaubnis und die Bestätigung der Anzeige sind gebührenpflichtig. Eine Anzeige kostet mindestens 50 € und für Beförderungserlaubnis mindestens 500 €.


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Antragsstellung sind aus den Merkblättern zu entnehmen. Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.




Beförderungserlaubnis

Der Transport, die Sammlung und das Handeln mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis (vormals Transportgenehmigung). Der Transport, die Sammlung und das Handeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde. Näheres hierzu regelt die "Verordnung zur Beförderungserlaubnis“ (Beförderungserlaubnisverordnung – BefErlV).

Die benötigten Unterlagen für die Antragsstellung sind aus den Merkblättern zu entnehmen. Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.

Die Beförderungserlaubnis und die Bestätigung der Anzeige sind gebührenpflichtig. Eine Anzeige kostet mindestens 50 € und für Beförderungserlaubnis mindestens 500 €.

Mülltransport https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11288/show
Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20 52070 Aachen

Herr

Robert

Mücke

F 327

+49 241 5198-7025
robert.muecke@staedteregion-aachen.de

Herr

Jonas

von Wirth

F 329

+49 241 5198-7063
jonas.vonwirth@staedteregion-aachen.de

Frau

Julia

Johach

F 332

+49 241 5198-7023
julia.johach@staedteregion-aachen.de