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Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot

Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot gemäß § 9 LImSchG

Durch eine rechtzeitige Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.  

Ein verspäteter Antragseingang kann zu einer Ablehnung führen da ggf. umfänglichere Prüfungen erforderlich sind und/oder Fristen bzgl. Anwohnerinformation zu wahren sind.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.

Hinweis:
Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Gebühr berechnet (bzw. staffelt) sich nach Arbeitsaufwand und Anzahl der beantragten Nächte


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung sind aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Der Antrag ist per Post oder Fax einzureichen.



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Kontakt

Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Ansprechpartner/in

Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot

Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot gemäß § 9 LImSchG

Durch eine rechtzeitige Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.  

Ein verspäteter Antragseingang kann zu einer Ablehnung führen da ggf. umfänglichere Prüfungen erforderlich sind und/oder Fristen bzgl. Anwohnerinformation zu wahren sind.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.

Hinweis:
Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.

Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung sind aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Der Antrag ist per Post oder Fax einzureichen.

Die Gebühr berechnet (bzw. staffelt) sich nach Arbeitsaufwand und Anzahl der beantragten Nächte

Baustellenlärm, Baustelle, Baulärm, Nachtarbeitsverbot https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11305/show
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Zollernstraße 20 52070 Aachen

Frau

Laura

Jüngling

F 328

0241 5198-7021
laura.juengling@staedteregion-aachen.de