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Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
Hinweise:
Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen.
Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II
ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße,
zu entrichten.
Siehe auch Merkbatt Export
Wichtige Information:
Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen
Aus organisatorischen Gründen werden Wartemarken zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen bis
spätestens 30 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeit ausgegeben.
Montag 14:30 Uhr
Dienstag 12:00 Uhr
Mittwoch 12:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr
Donnerstag 14:30 Uhr
Freitag 12:00 Uhr
Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen
- Ausweis/Reisepass des Antragstellers
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
- Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
- Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbzirk Aachen befinden)
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung52146 Würselen
Hinweise:
Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen.
Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II
ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße,
zu entrichten.
Siehe auch Merkbatt Export
Wichtige Information:
Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen
Aus organisatorischen Gründen werden Wartemarken zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen bis
spätestens 30 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeit ausgegeben.
Montag 14:30 Uhr
Dienstag 12:00 Uhr
Mittwoch 12:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr
Donnerstag 14:30 Uhr
Freitag 12:00 Uhr
Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen
- Ausweis/Reisepass des Antragstellers
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
- Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
- Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbzirk Aachen befinden)