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Grenzgängerkarte

Sie wohnen in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat und halten sich dort rechtmäßig auf (Aufenthaltserlaubnis). Sie sind im Besitz eines gültigen Reisedokumentes und möchten im Bundesgebiet eine qualifizierte Beschäftigung ausüben oder studieren. Da Sie Ihre ausländische Aufenthaltserlaubnis nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtigt müssen Sie eine Grenzgängerkarte beantragen. Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.

Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter der folgenden Kategorie:

Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Grenzgängerkarte

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

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Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

35,00 € - 61,00 €

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

Notwendige Unterlagen Beschäftigung:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
  • Erkärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt und unterschrieben durch den Arbeitgeber). Das Formular ist als Download auf der Seite der Infostelle erhältlich.


Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Businessplan
  • ggf. Gewerbeanmeldung
  • ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister


Notwendige Unterlagen Studium:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Garantieerklärung der Eltern)


Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Infostelle
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
E-Mail: auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
Grenzgängerkarte

Sie wohnen in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat und halten sich dort rechtmäßig auf (Aufenthaltserlaubnis). Sie sind im Besitz eines gültigen Reisedokumentes und möchten im Bundesgebiet eine qualifizierte Beschäftigung ausüben oder studieren. Da Sie Ihre ausländische Aufenthaltserlaubnis nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtigt müssen Sie eine Grenzgängerkarte beantragen. Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.

Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter der folgenden Kategorie:

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  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
  • Erkärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt und unterschrieben durch den Arbeitgeber). Das Formular ist als Download auf der Seite der Infostelle erhältlich.


Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Businessplan
  • ggf. Gewerbeanmeldung
  • ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister


Notwendige Unterlagen Studium:

  • Antrag Grenzgängerkarte
  • Kopie des gültigen Reisepasses
  • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
  • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passbild 1x
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Garantieerklärung der Eltern)


Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

35,00 € - 61,00 €

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15006/show
Infostelle
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-5600
Fax +49 241 5198-83306