Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Angebotstitel:
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Institution:
TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG
Ort:
Aachen
Einrichtung:
TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG, Rottstraße 21, 52068 Aachen
Art des Angebots:
Deutsch für den Beruf
Altersgruppe:
Junge Erwachsene bis Senioren
Vorausgesetzte Deutschkenntnisse:
relativ gute bis gute (B1, B2)
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
Aufenthaltserlaubnis, Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive
Angebotsbeschreibung:
Kommunikation am Arbeitsplatz: Gesprächsführung Ergebnispräsentation Kooperation im Betrieb Arbeitssuche: Örtlicher und regionaler Arbeitsmarkt Stellenangebote Bewerbung Aus- und Fortbildung: Berufskunde Ausbildungsstätten Fortbildungsmöglichkeiten Rechtliche Grundlagen: Arbeitsverhältnisse Sozialversicherungen Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz Gehaltsabrechnung Kündigung Nach dem Kurs sind Sie sprachlich so qualifiziert, dass Sie leichter eine Arbeitsstelle finden oder eine Berufsausbildung beginnen können. Das Basismodul schließt mit dem Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ab.
Zielgruppe:
Zuwanderer, die entsprechende Vorkenntnisse nachweisen können (mindestens Sprachniveau B1) und ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind.
Rechtskreis:
SGB II, SGB III
Kapazität:
keine Angabe
Termine + Öffnungszeiten:
kursabhängig
Kontakt:
Regina Müller
Telefonnummer:
0241 - 463639-27
E-Mail:
regina.mueller@tertia.de
Internet:
https://www.tertia.de/integration-alle-kursangebote&cat=ig#aachen
Kosten:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen eine geringe Gebühr pro Unterrichtseinheit. Diese entfällt, wenn neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ALG I, ALG II, Grundsicherung, Leistungen nach AsylbLG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezogen werden. Auszubildende und Teilnehmer/innen an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zahlen ebenfalls keinen Beitrag.
Sonstiges:
Eine Anmeldung ist nur mit Berechtigungsschein möglich, der auf Grundlage einer Beratung beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt wird.