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Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO vom Verbot Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Abs. 1)

Beschreibung

Zur Absicherung von Baumaßnahmen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum erteilt das A 61 Anordnungen und Ausnahme-genehmigungen.