Asset-Herausgeber

BIS: Suche und Detail

Beseitigung

Beschreibung

Anzeige einer Beseitigung

Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor schriftlich anzuzeigen. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 62 Abs. 3 S. 1 BauO NRW aufgeführt. Die dort genannten Anlagen können verfahrensfrei beseitigt werden.

Bei nicht freistehenden Gebäuden ist der Anzeige eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin beizufügen, dass die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind.

Mit der Beseitigung darf erst nach Ablauf eines Monats, nachdem die Bauaufsichtsbehörde die vollständige Anzeige erhalten hat, begonnen werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass andere - beispielsweise umweltrechtliche - Bestimmungen zu beachten sind und gegebenenfalls andere - beispielsweise denkmalrechtliche - Erlaubnisse einzuholen sein können.

 

Genehmigung einer Beseitigung

Für die in § 62 Abs. 3 S. 1 BauO NRW genannten verfahrensfreien Beseitigungen kann auf Antrag auch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dem Antrag ist bei nicht freistehenden Gebäuden ebenfalls die oben erläuterte Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin bezufügen.


Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau: Frau Strauch

Roetgen: Frau Heinrichs

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf, Strauch: Frau Heinrichs
  • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid, Steckenborn: Herr Paustenbach
  • Gemarkungen Rurberg: Herr Esklavon

Anzeige einer Beseitigung

  • Anzeige einer Beseitigung
  • Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Bestätigung qualifizierte/r Tragwerksplaner/in (bei nicht freistehenden Gebäuden)

Genehmigung einer Beseitigung

  • Antrag Genehmigung einer Beseitigung
  • Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Bestätigung qualifizierte/r Tragwerksplaner/in (bei nicht freistehenden Gebäuden)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen