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Werbeanlagen
Beschreibung
- Schilder (auch wenn sie nur an Bäumen, Zäunen usw. befestigt sind),
- Beschriftungen (unerheblich ob auf einer Wand oder als selbstständige Bemalung),
- Lichtwerbungen,
- Schaukästen,
- sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Litfaßsäulen, Tafeln und Flächen.
Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung.
Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW genannt.
Weitere Informationen können Sie dem unter "Downloads" hinterlegten Merkblatt entnehmen.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf, Strauch: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid, Steckenborn: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg: Herr Esklavon
Antragsvordruck:
Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.
A 63.1
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Gebühren für die eventuell zusätzliche Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-6336
technischer Sachbearbeiter
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Telefon: +49 241 5198-6332
technische Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 241 5198-6338
technischer Sachbearbeiter
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Telefon: +49 241 5198-6339
technische Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 241 5198-6337
technische Sachbearbeiterin