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Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, so ist dazu eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW erforderlich. Ein Grundstück gilt bereits als bebaut, wenn die Kellersohle fertiggestellt ist.
Die Teilungsgenehmigung soll sicherstellen, dass keine baurechtswidrigen Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes entstehen.
Die für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung einzureichenden Unterlagen sind unter „Benötigte Unterlagen" aufgeführt. Das amtliche Antragsformular ist dort ebenfalls hinterlegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter „Downloads“ hinterlegten Merkblatt.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Meyer
Roetgen: Frau Kustrin
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Kustrin
- übrige Gemarkungen: Frau Stärk
Zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- amtliches Antragsformular
- amtlicher Lageplan (2-fach)
- gegebenenfalls Bauzeichnungen (2-fach)
A 63.1
Die Teilungsgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 EUR und max. 500 EUR.
Gebühren für eventuell zusätzlich notwendige Baulasteintragungen, die Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-6317
Sachbearbeiterin Verwaltung
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Telefon: +49 241 5198-6316
Sachbearbeiterin Verwaltung
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Telefon: +49241 5198-6318
Sachbearbeiterin Verwaltung
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Telefon: +49 241 5198-6312
Sachbearbeiterin Verwaltung