Suche
Ordnungsbehördliche Verfahren
Beschreibung
Ein bauordnungsbehördliches Verfahren dient in erster Linie der Gefahrenabwehr. Es soll die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchsetzen und verhindern, dass Bauherren sich selbst und Dritte gefährden.
Bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften hat die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (vgl. § 58 Bauordnung NRW).
Sind die Betroffenen nicht bereit, die erforderlichen Maßnahmen freiwillig vorzunehmen, kann die Bauaufsichtsbehörde die Maßnahmen im Rahmen ordnungsbehördlicher Verfahren gegebenenfalls mit Zwangsmitteln nach § 55 ff. Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW durchsetzen.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Meyer
Roetgen: Frau Kustrin
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Kustrin
- übrige Gemarkungen: Frau Stärk
A 63.1
Besondere Prüfungen und/oder die Anordnung von Maßnahmen können nach Anhang 1.2 der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 2.8 ff., gebührenpflichtig sein.
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
-
- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
-
- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 241 5198-6317
Sachbearbeiterin Verwaltung
-
-
Telefon: +49 241 5198-6316
Sachbearbeiterin Verwaltung
-
-
Telefon: +49241 5198-6318
Sachbearbeiterin Verwaltung
-
-
Telefon: +49 241 5198-6312
Sachbearbeiterin Verwaltung