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Ordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der in § 86 Bauordnung NRW genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Beispielsweise handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- eine Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon errichtet, ändert oder nutzt,
- geforderte Nachweise oder Bescheinigungen von Sachverständigen nicht vorlegt,
- geforderte Anzeigen nicht oder nicht fristgerecht einreicht.
Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ahnden.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Meyer
Roetgen: Frau Kustrin
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Kustrin
- übrige Gemarkungen: Frau Stärk
A 63.1
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-6317
Sachbearbeiterin Verwaltung
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Telefon: +49 241 5198-6316
Sachbearbeiterin Verwaltung
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Telefon: +49241 5198-6318
Sachbearbeiterin Verwaltung
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Telefon: +49 241 5198-6312
Sachbearbeiterin Verwaltung