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Bauberatung
Beschreibung
In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von den technischen Sachbearbeitenden der Bauaufsicht zu konkret geplanten Bauvorhaben mündlich beraten.
Anfragen per E-Mail, die eine Bauberatung zum Inhalt haben, werden aufgrund der daraus resultierenden Verzögerungen in laufenden Baugenehmigungsverfahren nicht per E-Mail beantwortet. Sie können Ihre Fragen jedoch gerne im Rahmen eines Telefonats oder persönlichen Gesprächs während der unten genannten Sprechzeiten telefonisch oder persönlich vortragen.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur im Rahmen einer Bauvoranfrage (§ 77 BauO NRW) oder in einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 64, 65 BauO NRW) getroffen werden.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc. sowie
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein zielführendes Beratungsgespräch ist es daher sinnvoll, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht können nicht erteilt werden.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Eine Bauberatung kann während der Sprechzeiten (montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr) oder nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich kann eine Bauberatung in den Rathäusern der Stadt Monschau sowie der Gemeinden Roetgen und Simmerath wahrgenommen werden. In Simmerath und Monschau finden diese in den ungeraden Kalenderwochen dienstags zwischen 14.00 und 15.30 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde in den geraden Kalenderwochen ebenfalls dienstags zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Verfügung.
Monschau: Frau Strauch
Roetgen: Herr Esklavon
Simmerath:
- Gemarkungen Steckenborn, Strauch, Rurberg: Frau Schmidt
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid, Lammersdorf: Herr Paustenbach
A 63.1
Die Bauberatung ist gebührenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-6336
technischer Sachbearbeiter
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Telefon: +49 241 5198-6338
technischer Sachbearbeiter
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Telefon: +49 241 5198-6339
technische Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 241 5198-6337
technische Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 241 5198-6339
technische Sachbearbeiterin