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Grabungserlaubnis
Beschreibung
Wer in Bereichen, in denen Bodendenkmäler gefunden wurden oder vermutet werden, Arbeiten im Boden (z. B. bei der Errichtung von Gebäuden, beim Straßenbau oder bei der Verlegung von Versorgungsleitungen) durchführen möchte, benötigt hierfür eine Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.
Zur Beantragung einer Grabungserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag in Textform mit Grundstücksbezeichnung (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Lageplan mit Kennzeichnung der Grabungsfläche
- Grabungskonzept einer Fachfirma
- Übersichtsplan
A 63
50,00 € bis 500,00 € (abhängig vom Umfang der archäologischen Maßnahme)
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-6317
Sachbearbeiterin Verwaltung