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Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Neuschaffung oder Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
Beschreibung
Aufgrund der starken Nachfrage und Antragslage nach öffentlichen Fördermitteln sind bei der Bearbeitung zeitliche Verzögerung zu erwarten.
Für Beratungen stehen Ihnen die nebenstehenden Sachbearbeitenden
nur telefonisch unter Tel. 0241-5198-6329 - und nur
während der Servicezeiten (mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr)
sehr gerne zur Verfügung. Anfragen per mail bitte unter:
wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de
Nutzen Sie vor Kontaktaufnahme bitte
- den Chancenprüfer der NRW Bank (Öffentliche Förderung und Finanzierung von Wohneigentum - NRW.BANK (nrwbank.de) und
- halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereit (siehe unten).
Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch kein Beratungstermin vergeben wird.
Informationen, Informationen zur Verfahrensbeschreibung, Antragsvordrucke finden Sie hier: Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf - NRW.BANK (nrwbank.de)
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Die öffentliche Wohnraumförderung hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Für eine solche Förderung sind die Fördervoraussetzungen allesamt zu erfüllen (… Antragsberechtigung … Einkommensgrenzen … an das Objekt hinsichtlich Zustand, Größe und Preis, Baugenehmigung auch für Bestandsobjekte … Eigenanteil … Vermögen … Tragbarkeit … Mindestrückbehalt …) - Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht im Übrigen generell nicht.
Was wird gefördert?
Das Land NRW fördert zur Selbstnutzung die Neuschaffung oder den Bestandserwerb von
- Eigenheimen und
- Eigentumswohnungen
durch Neubau oder auch Nutzungsänderung eines Gebäudes. Zweite Wohnungen im Eigenheim werden nicht gefördert.
Immobilien können auch gefördert werden, wenn sie als Ersterwerb von einem Bauträger erworben werden.
Gefördert werden allerdings nur solche (baurechtlich genehmigte) Objekte, die die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Einkommensgruppe A oder B).
Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.
Eigenleistungsanteil:
Die Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden, durch
- eigene Geldmittel,
- den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks oder
- den Wert von Selbsthilfeleistungen (glaubhaft zu machen durch schriftliche Erklärung).
Gesamtkosten sind der Kaufpreis (zuzüglich der Kosten für eine evtl. geplante Modernisierung) bzw. die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten und die einschlägigen Nebenkosten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundpauschale des Darlehen ist abhängig davon, in welcher Kostenkategorie sich die Gemeinde/Stadt befindet.
Weitere Zusatzdarlehen können gewährt werden, z.B. ein Familienbonus je Kind oder je schwerbehinderter Person, für Barrierefreiheit, BEG Effizienzhaus 40 ...
Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW (FRL öff Wohnen NRW).
- Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich aller dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
- Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
- Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen nachgefordert.
A 63.2
Ein Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 350 EUR).
Hinweis: Bei Rücknahme oder auch Versagung/Ablehnung eines Antrags wird eine entsprechend reduzierte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Wohnraumförderung
-
- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
-
- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630
- Telefon:
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