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Klassenfahrtszuschüsse

Beschreibung

Zuschüsse zu Klassenfahrten für hilfsbedürftige Schüler/innen, deren Eltern die Kosten für eine Klassenfahrt alleine nicht aufbringen können und
•    kein Arbeitslosengeld nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
•    keine Sozialhilfe nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld
•    keine Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
beziehen.
Die Antragstellung erfolgt über die Schulen