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Klassenfahrtszuschüsse
Beschreibung
Zuschüsse zu Klassenfahrten für hilfsbedürftige Schüler/innen, deren Eltern die Kosten für eine Klassenfahrt alleine nicht aufbringen können und
• kein Arbeitslosengeld nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
• keine Sozialhilfe nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld
• keine Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
beziehen.
Die Antragstellung erfolgt über die Schulen
A 51.5
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Zuständige Einrichtungen
- Amtsvormundschaft, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
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- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Arbeitsgruppenleitung
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Telefon: +49 241 5198-2487