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Rückeinnahmen (Forderungsansprüche in SGB XII-Fällen und Heimpflegekostenfällen)

Beschreibung

Rückeinnahmen

Aufgaben 

  • Unterhaltsangelegenheiten (Elternunterhalt, Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt, Kindes- und Volljährigenunterhalt) für Leistungsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB XII oder Vorausleistungen nach dem BAföG beziehen
  • Angelegenheiten der darlehensweisen Leistungsgewährung nach §§ 90/91 SGB XII und § 14 Alten- und Pflegegesetz (APG-NRW) für Leistungsberechtigte, die Hilfe zur häuslichen Pflege, Hilfen in Einrichtungen oder Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und/oder Pflegewohngeld nach § 14 APG NRW beziehen.
  • Ansprüche aus Wohn- und Nießbrauchrechten, Pflegeverpflichtungen sowie Verträgen zugunsten Dritter und
  • Schenkungsrückforderungsansprüche gemäß § 528 BGB,
  • Kostenersatzansprüche gegenüber Erben von Leistungsberechtigten gemäß § 102 SGB XII,
  • Kostenersatzansprüche gemäß § 115 SGB X und
  • Schadensersatzansprüche gemäß § 116 SGB X für Leistungsberechtigte, die Hilfe zur häuslichen Pflege, Hilfen in Einrichtungen oder Eingliederungshilfe nach dem SGB erhalten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen