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Regenwassereinleitung (Erlaubnis)
Beschreibung
Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.
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