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Erdwärme (Erlaubnis)
Beschreibung
Erdreichwärmepumpen (z.B. Sonden und Kollektoren) sowie Grundwasserwärmepumpen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen (siehe Download) und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Antragsformular für Sonden und Kollektoren erreichen Sie, wenn Sie den Button anklicken. Sie werden dann durch das Antragsformular geführt, anschließend bitte 3-fach ausdrucken und mit Unterschrift einreichen.
Nur für Grundwasserwärmepumpen sind die als Download bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Die rot umrandeten Felder müssen ausgefüllt werden.
A 70.1
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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