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Brunnen (Erlaubnis)

Beschreibung

Die Wasserentnahme aus einem Brunnen (sog. Grundwasserförderung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.

Die erforderlichen  Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.