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Fischteiche (Erlaubnis)

Beschreibung

Die Entnahme und Wiedereinleitung aus einem Gewässer zur Speisung eines Teiches bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Entnahme- und Einleitungsstelle 200,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen