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Überschwemmungsgebiet (Genehmigung)
Beschreibung
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es u.a. verboten, bauliche Anlagen, Mauern oder Wälle zu errichten, Gegenstände abzulagern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen. Ausnahmen hiervon sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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