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Wasserschutzgebiete (Genehmigung, Befreiung)
Beschreibung
In den festgesetzten Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen genehmigungspflichtig. Die nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung erforderliche Genehmigung erteilt die Untere Wasserbehörde. Nur in begründeten Einzelfällen können Befreiungen von den Verbotsvorschriften auf Antrag erteilt werden.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
A 70.1
Das Genehmigungs- und Befreiungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 100,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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