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Gewässerausbau
Beschreibung
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und bei der Unteren Wasserbehörde in 6-facher Ausfertigung einzureichen.
A 70.1
Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.
Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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