Asset-Herausgeber

BIS: Suche und Detail

Kleinkläranlage (Erlaubnis, Genehmigung)

Beschreibung

Die Schmutzwassereinleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder in den Untergrund bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz. Für den Bau und Betrieb oder die wesentliche Änderung von Kleinkläranlagen ist darüber hinaus eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW erforderlich, sofern es hierfür keine Bauartzulassung gibt.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Mindestgebühr für die Erlaubnis beträgt 200,00 €.

Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen