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Kleinkläranlage (Erlaubnis, Genehmigung)
Beschreibung
Die Schmutzwassereinleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder in den Untergrund bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz. Für den Bau und Betrieb oder die wesentliche Änderung von Kleinkläranlagen ist darüber hinaus eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW erforderlich, sofern es hierfür keine Bauartzulassung gibt.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis beträgt 200,00 €.
Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleiterin
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Telefon: +49 241 5198-7011