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Indirekteinleitungsgenehmigung

Beschreibung

Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.

Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung

Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.