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Jägerprüfung
Beschreibung
Die Jägerprüfung wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde abgenommen.
Vorzulegen sind der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung, der Einzahlungsbeleg, Schießnachweis Kurzwaffe, Bescheinigung über die Schulung zur kundigen Person, Personalausweis und amtliches Führungszeugnis.
A 70.3
Die Gebühr beträgt 250,--€.
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Zuständige Einrichtungen
- Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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