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Altlastenauskunft - Antrag
Beschreibung
Auf Antrag erteilt die Untere Bodenschutzbehörde der StädteRegion Aachen Auskunftsuchenden, Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigten Auskunft aus dem Kataster.
Das Antragsformular können Sie unter Downloads herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise zur detaillierten Auskunftserteilung.
Hinweis: Anfragen zu Grundstücken die innerhalb des Stadtgebietes Aachen liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim) werden vom Umweltamt der Stadt Aachen in eigener Zuständigkeit bearbeitet.
A 70.4
Für eine Altlastenauskunft werden Gebühren auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erhoben. Diese richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen - bei geringem Aufwand, wie z.B. die Auskunft, ob ein Grundstück im Kataster erfasst ist oder nicht, fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Altlastenauskunft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleiter
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Telefon: +49 241 5198-7045
Zuständig für Alsdorf, Simmerath und Würselen im Bereich Bodenschutz und Altlasten
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Telefon: +49 241 5198-7041
Zuständig für Baesweiler und Eschweiler im Bereich Bodenschutz und Altlasten
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Telefon: +49 241 5198-7044
Zuständig für Stolberg im Bereich Bodenschutz und Altlasten
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Telefon: +49 241 5198-7048
Zuständig für Herzogenrath, Monschau und Roetgen im Bereich Bodenschutz und Altlasten
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Telefon: +49 241 5198-7085
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E-Mail: tim.wolf@staedteregion-aachen.de