Suche
Häusliche Hilfen zur Pflege (Pflegesachleistung)
Beschreibung
Pflegesachleistung
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4, und 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen der Haushaltsführung. Ebenfalls umfasst der Anspruch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Auch können Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45 a SGB XI in Anspruch genommen werden.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4, und 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen der Haushaltsführung. Ebenfalls umfasst der Anspruch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Auch können Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45 a SGB XI in Anspruch genommen werden.
Mehrere Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können die häusliche Pflege gemeinsam in Anspruch nehmen.
A 50.5
Zuständige Einrichtungen
- Häusliche und teilstationäre Leistungen
-
- Zollernstraße 10
- 52070 Aachen
-