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Eingliederungshilfe (Wohnraumanpassung)

Beschreibung

Wohnraumanpassung

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft können für den Personenkreis, für den die StädteRegion als Eingliederungshilfeträger zuständig ist (Kinder bis Ende der allgemeinen Schulbildung), Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht, gewährt werden. Hier wird der individuelle Bedarf oftmals mit Unterstützung der Wohnberatung der StädteRegion festgelegt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen