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Ersatz-ZB II / Fahrzeugbrief

Beschreibung

Hinweis zur Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen. Eine Beantragung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
    Der Verlust ist durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen.

  • Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
    Der Diebstahl ist durch Vorlage einer polizeilichen Diebstahlsanzeige nachzuweisen.

  • Beschädigung oder Unleserlichkeit des Dokuments
    In diesem Fall ist die beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen.

  • Namensänderung
    Dies betrifft z. B. Namensänderungen aufgrund Eheschließung oder Scheidung, sofern eine Neuausstellung erforderlich ist.

  • Technische Änderungen am Fahrzeug
    Sofern die vorgenommenen Änderungen eine Anpassung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II erfordern.

  • Zulassung eines importierten Fahrzeugs
    Bei Fahrzeugen, für die bislang keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.

Die Entscheidung über die Ausstellung obliegt der zuständigen Zulassungsbehörde. Je nach Fallkonstellation sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich zur individuellen Klärung an die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes.

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Eidesstattliche Versicherung des eingetragenen Halters (hierzu ist die persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

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