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Liegenschaftskataster, Grenzbescheinigung
Beschreibung
Es wird amtlich bescheinigt, dass auf einem Flurstück ein Gebäude errichtet wurde und ob ein Grenzüberbau vorliegt.
Vielfach verlangen die Kreditgeber für Finanzierungszwecke einen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingezeichneten neuen Gebäude. Gelegentlich wird jedoch eine Grenzbescheinigung gefordert.
Die Erteilung der Grenzbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Für Grundstücke in der Städteregion Aachen können Grenzbescheinigungen bei allen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und beim Kataster- und Vermessungsamt beantragt werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihren formlosen Antrag sowie Ihre Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten.
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnungen (aktuelle und historische) des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung der Lage und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
A 62.1
Nach Zeitaufwand: 25 Euro (je begonnene Arbeitsviertelstunde)
Grundlage:
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Vermessungsunterlagen
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Teamleitung
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Telefon: +49 241 5198-6217
Vermessungsunterlagen und Archiv