Asset-Herausgeber

BIS: Suche und Detail

Erstattung Verkehrswertgutachten

Beschreibung

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.).

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (PDF) am Ende der Seite unter "Downloads".

Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.

Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.

Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!

In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Auskunft aus Baulastenverzeichnis
  • privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
  • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
  • bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage
  • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
  • einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang)
  • Energieausweis (soweit vorhanden)
  • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

Jedes Grundstück hat individuelle Besonderheiten, weshalb die Bearbeitungsdauer variieren kann. Nach Vorlage aller Unterlagen ist jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

Für die Beantragung zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens muss eine Antragsberechtigung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen.

Antragsberechtigt sind unter anderem die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

Grundlage:

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen