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Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte im ASD (Kindesschutzangelegenheiten)

Beschreibung

Besonders geschulte Fachkräfte stehen im Sinne des § 8a SGB VIII für eine Erstberatung in allen Fragen zur Verfügung. Sie nehmen ggfl. eine Überprüfung vor Ort vor und treffen nach einer Ersteinschätzung geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung für das/die betroffene Kind/Kinder in einem strukturiertem Verfahren.

Zuständige Einrichtungen