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Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)
Verlust von Kennzeichen
Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde
*zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)
Diebstahl von Kennzeichen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
- Diebstahlsanzeige der Polizei
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
A 36
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice Zulassung
-
- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
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- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80651 - E-Mail:
info.stva@staedteregion-aachen.de
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