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Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

Verlust von Kennzeichen

Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.


Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde


*zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)

 

 

Diebstahl von Kennzeichen

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.

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