Asset-Herausgeber

BIS: Suche und Detail

Oldtimer, Rotes Kennzeichen

Beschreibung

Hinweis:
Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, so muss dieses vor der Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens außer Betrieb gesetzt werden.

Beim zuständigen Sachbearbeiter sind vorzulegen:

  • Formloser Antrag auf Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens
  • Aufstellung der in Frage kommenden Fahrzeuge - mit Angaben über Fahrzeugart, Hersteller, Identifizierungsnummer, Hubraum (nur bei Krafträdern), Tag der 1. Zulassung, zulässiges Gesamtgewicht (bei Krafträdern incl. des evtl. Beiwagens), zul. Achslast (bei LKW und Sonder-Kfz vorn, mitte, hinten), Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn (wenn diese unter 80 km/h liegt). Die Originaldokumente sind anlässlich der Vorsprache zusätzlich vorzulegen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (Gemeinde oder Stadt)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg (Punktestand)
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Nachweis über den Besitz der Fahrzeuge mit techn. Daten (Fahrzeugdokumente, Kaufvertrag)
  • Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs gem. §23 StVZO zur Frage, ob das Fahrzeug als Oldtimer anzusehen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen