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Oldtimer, Rotes Kennzeichen
Beschreibung
Hinweis:
Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, so muss dieses vor der Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens außer Betrieb gesetzt werden.
Beim zuständigen Sachbearbeiter sind vorzulegen:
- Formloser Antrag auf Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens
- Aufstellung der in Frage kommenden Fahrzeuge - mit Angaben über Fahrzeugart, Hersteller, Identifizierungsnummer, Hubraum (nur bei Krafträdern), Tag der 1. Zulassung, zulässiges Gesamtgewicht (bei Krafträdern incl. des evtl. Beiwagens), zul. Achslast (bei LKW und Sonder-Kfz vorn, mitte, hinten), Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn (wenn diese unter 80 km/h liegt). Die Originaldokumente sind anlässlich der Vorsprache zusätzlich vorzulegen.
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (Gemeinde oder Stadt)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg (Punktestand)
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- Bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Nachweis über den Besitz der Fahrzeuge mit techn. Daten (Fahrzeugdokumente, Kaufvertrag)
- Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs gem. §23 StVZO zur Frage, ob das Fahrzeug als Oldtimer anzusehen ist
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
A 36
Zuständige Einrichtungen
- Ausnahmegenehmigungen
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- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
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- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80658 - E-Mail:
ausnahme@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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