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Zulassung fabrikneues Fahrzeug
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. in Verbindung mit Datenbestätigung des Herstellers) oder
nur die Datenbestätigung des Herstellers, wenn der Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt hat* oder
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)*
*In diesen Fällen ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug durch Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung im Original mit dem Zusatz "Neufahrzeug" nachzuweisen. - SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
A 36
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice Zulassung
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- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
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- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80651 - E-Mail:
info.stva@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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