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Zulassung fabrikneues Fahrzeug

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. in Verbindung mit Datenbestätigung des Herstellers) oder
    nur die Datenbestätigung des Herstellers, wenn der Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt hat* oder
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)*
    *In diesen Fällen ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug durch Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung im Original mit dem Zusatz "Neufahrzeug" nachzuweisen.
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig

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